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Was Ihre Jobsuche kostet und was Sie in Deutschland absetzen können

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Kariyan Bewerbungs-Tracker mit versendeten Bewerbungen, Datum, Unternehmen und Status

Die Jobsuche in Deutschland kostet Geld. Nicht viel auf einmal, aber es summiert sich: die genutzten Werkzeuge, Druckkosten, die Bahnfahrt zum Vorstellungsgespräch. Was Bewerbenden fast nie gesagt wird: Das deutsche Steuerrecht berücksichtigt das bereits. Diese Kosten sind Werbungskosten nach §9 EStG.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Alles Folgende verweist auf unabhängige Steuerportale, statt Sie um Vertrauen zu bitten.

Die Regel

Kosten, die bei der Jobsuche entstehen, senken Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dazu zählen Schreibwaren und Porto, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungsfotos sowie Software oder Abos für die Bewerbung, worunter auch ein Kariyan-Abo fällt. Das gilt, ob Sie angestellt sind, wechseln möchten oder arbeitslos sind.

Für eine digitale Bewerbung ohne Bewerbungsmappe hat das Finanzgericht Köln 2,50 € je Bewerbung als angemessene Schätzung anerkannt (FG Köln, 7.7.2004, Az. 7 K 932/03). Für Bewerbungen mit Mappe waren es 8,50 €. Jede Bewerbung über Kariyan ist digital, es gilt also der Wert von 2,50 €.

Eines muss klar sein: Auf diese Pauschale besteht kein Rechtsanspruch. Finanzämter erkennen sie üblicherweise an und sind beim Nachweis von Bewerbungskosten meist großzügig, aber es ist eine von Gerichten zugelassene Schätzung und kein Betrag, den Sie einfordern können.

Ein Abzug ist keine Rückerstattung

Das wird am häufigsten falsch dargestellt, meist von Anbietern, die etwas verkaufen wollen. Werbungskosten senken das Einkommen, auf das Sie Steuern zahlen. Sie geben Ihnen nicht zurück, was Sie ausgegeben haben. Wenn Sie 200 € absetzen, bekommen Sie nicht 200 €. Sie bekommen das, was 200 € unversteuertes Einkommen bei Ihrem persönlichen Steuersatz wert sind, und das hängt ganz von Ihrer Situation ab.

Auch zeitlich sollten Sie planen. Eine Steuererklärung betrifft immer das vergangene Kalenderjahr. Bewerbungen aus 2026 machen Sie in der Erklärung für 2026 geltend, die Sie ab Januar 2027 abgeben. Im nächsten Monat kommt nichts an.

Wem es tatsächlich hilft

Wenn Sie angestellt sind und bereits echte Werbungskosten haben. Jede angestellte Person erhält automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der übliche Aufwendungen abdeckt. Nur was darüber hinausgeht, verändert Ihre Steuerlast. Schon ein täglicher Arbeitsweg schöpft diesen Betrag oft weitgehend aus, sodass zusätzliche Bewerbungskosten obendrauf kommen und zählen.

Wenn Sie mit wenig oder keinem Einkommen suchen. Diesen Fall halten die meisten für aussichtslos, dabei ist er der nützlichste. Ohne Einkommen, das sich mindern ließe, werden Ihre Kosten als Verlustvortrag festgestellt und senken Ihre Steuer, sobald Sie wieder verdienen. Eine zeitliche Grenze gibt es nicht. Bedingung ist, dass Sie für jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, auch für die Jahre ohne Einkommen. Ohne Erklärung wird der Vortrag nicht festgestellt.

Wenn Sie nach einem ersten Abschluss studieren oder sich weiterbilden. Eine zweite Ausbildung gilt ohne Obergrenze als Werbungskosten, und der Verlustvortrag gilt genauso.

Wem es nichts bringt

Zwei Gruppen, klar benannt, denn eine Seite, die immer nur Ja sagt, ist die Lektüre nicht wert.

Wenn Ihre Kosten erstattet wurden. Was die Agentur für Arbeit bereits bezahlt hat, haben Sie nicht selbst getragen und können es nicht absetzen. Wurde nur ein Teil übernommen, zählt allein der Rest.

Wenn Sie im ersten Studium oder in der ersten Ausbildung sind. Kosten der ersten Ausbildung gelten als Sonderausgaben, begrenzt und ohne Verlustvortrag, was ohne zu versteuerndes Einkommen wertlos ist. Ob speziell Bewerbungskosten unter diese Regel fallen oder getrennt als Aufwendungen für eine spätere Anstellung zu behandeln sind, ist tatsächlich ungeklärt, und die deutschen Steuerportale sind sich darin nicht einig. Gehen Sie von keinem Effekt aus und fragen Sie eine Steuerberatung zu Ihrem Fall.

Führen Sie den Nachweis jetzt, später geht es nicht mehr

Unabhängig von Ihrer Situation lautet der praktische Rat gleich, und er ist zeitkritisch. Das Finanzamt kann Nachweise für das Geltendgemachte verlangen. Eine Liste mit Datum, Unternehmen und Bewerbungsart macht das einfach, und ein Jahr später lässt sie sich nicht aus dem Gedächtnis rekonstruieren.

Derselbe Nachweis löst ein zweites, dringenderes Problem. Wenn Sie ALG I oder II beziehen, müssen Sie Ihre Eigenbemühungen gegenüber der Sachbearbeitung zu wiederkehrenden Terminen belegen. Es ist dieselbe Liste, nur Monate vor jeder Steuererklärung nötig.

Kariyan führt diesen Nachweis fortlaufend und exportiert ihn als Tabelle mit Datum, Unternehmen, Position, Art und Status. Es erscheinen nur tatsächlich versendete Bewerbungen, denn eine, die noch auf Ihre Freigabe wartet, ist bei keinem Unternehmen angekommen und lässt sich niemandem redlich vorlegen.

Die ausführliche Aufschlüsselung nach Situation, mit Verweisen auf die zugrunde liegenden Steuerportale, finden Sie auf unserer Seite zu Bewerbungskosten.

Soll Kariyan das automatisch erledigen?

Kariyan findet passende Rollen, bereitet Ihre Bewerbungen vor und sendet erst, wenn Sie es freigeben.